privatauszug

Für einen neuen Arbeitgeber in der Schweiz muss der Arbeitnehmer teilweise einen Privatauszug vorlegen. Hierbei handelt es sich um einen Auszug aus dem Strafregister. In einem solchen Privatauszug sind alle Urteile, die in Zusammenhang mit einem Verbrechen und Vergehen von einer erwachsenen Person ergangen sind, aufgeführt. Wenn es sich um Übertretungen handelt, erscheinen solche Urteile der betreffenden Personen in diesem Auszug nur, wenn ein gesondertes Tätigkeitsverbot oder ein Kontaktverbot nach dem Strafgesetzbuch oder nach dem Militärstrafgesetzbuch sowie nach dem Jugendstrafgesetzbuches vorliegt.

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Die Beantragung im Internet

Die Beantragung kann entweder über das Internet unter www.strafregister.admin.ch oder an einem Postschalter in der Schweiz erfolgen. Wenn die Bestellung über das Internet erfolgt, erfolgt der Versand per Post an die jeweilige Adresse in der Schweiz. Ebenfalls gibt es im Internet hier einen Online-Wegweiser, der dann die beantragende Person darüber informiert, welche Unterlagen für eine solche Beantragung benötigt.Dazu gehört zum Beispiel der gültige Reisepass. Ebenfalls kann die Bezahlung der Gebühr mit Hilfe einer Kreditkarte erfolgen. Die Höhe der Gebühr beträgt 20 Schweizer Franken.

Die Beantragung am Postschalter

Außerhalb der Beantragung über das Internet gibt es auch die Möglichkeit, dies an einem Postschalter in der Schweiz abzuwickeln. In diesem Fall muss die beantragende Person persönlich am Postschalter erscheinen und einen gültigen Ausweis vorlegen. Hier erfolgt dann die Bezahlung entweder in bar oder auch mit der Postfinance Card.